Informationen über die Teinmahme an den Unterrichtsfächern Evangelische und Katholische Religionslehre und Ethik

Für die anstehende Schuleinschreibung wollen wir Sie über die Teilnahme Ihres Kindes an den Fächern Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Ethik informieren. Der evangelische bzw. katholische Religionsunterricht wird als ordentliches Lehrfach an bayerischen Schulen erteilt und ist in der Stundentafel der Schule fest verankert. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist Ethik Pflichtfach.

Was ihr Kind im Religionsunterricht lernen kann, lesen sie bitte im Faltblatt „Religion“, das Sie unter folgendem Link abrufen können: https://www.rpz-heilsbronn.de/Dateien/Arbeitsbereiche/flyer_einschulung.pdf

 

Wenn an einer Schule kein entsprechender Religionsunterricht, z. B. islamischer Unterricht, eingerichtet ist, besucht ein Kind mit anderer Religionszugehörigkeit in der Regel den Ethikunterricht. Bei begründetem Interesse können Eltern einen Antrag auf Besuch des evangelischen oder katholischen Religionsunterrichts (mit Genehmigung der Religionsgemeinschaft) stellen.

Wer kann den Unterricht besuchen?

Ihr Kind ist getauft:

Dann besucht ihr Kind den Unterricht der Konfession, zu der es gehört. Dies ist zwischen Staat und Kirche so geregelt und hilft Ihrem Kind, seine eigenen Wurzeln besser kennen zu lernen. Ihr Kind wird der entsprechenden Religionsgruppe zugeordnet. Sie müssen also nichts veranlassen.

Ihr Kind ist (noch) nicht getauft:

Wenn Sie als Eltern z. B. möchten, dass sich Ihr Kind im Laufe der Grundschulzeit ein eigenes Bild über die Inhalte des christlichen Glaubens machen kann, können Sie einen Antrag auf Teilnahme am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht stellen. Fragen Sie in diesem Fall bei der Schulanmeldung nach einem entsprechenden Antrag. Bitte tragen Sie dort eine kurze Begründung ein. Wenn Ihr Kind den Ethikunterricht besuchen soll, brauchen Sie nichts zu unternehmen.

Ihr Kind gehört einer christlichen Freikirche oder einer anderen christlichen Konfession an, für die kein schulischer Religionsunterricht angeboten wird:

Es hat die Möglichkeit (nur wenn die eigene Religionsgemeinschaft zustimmt), am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilzunehmen. In den Schulen gibt es entsprechende Antragsvordrucke.

Ihr Kind gehört einer anderen Religion an:

Wenn an einer Schule kein entsprechender Religionsunterricht, z. B. islamischer Unterricht, eingerichtet ist, besucht ein Kind mit anderer Religionszugehörigkeit in der Regel den Ethikunterricht. Bei begründetem Interesse können Eltern einen Antrag auf Besuch des evangelischen oder katholischen Religionsunterrichts (mit Genehmigung der Religionsgemeinschaft) stellen.

Kontakt:

Evangelische Kirche

Pfarrer Wolfgang Krikkay

Leiter des Schulreferats

E-Mail: schulreferat.kempten@elkb.de

Kontakt:

Katholische Kirche

Ludwig Sauter

Schulamtsdirektor i.K.

E-Mail: ludwig.sauter@bistum-augsburg.de